Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten für die Bearbeitung dieses Antrags verarbeitet werden. Ich bin berechtigt, die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit gegenüber der Stadt Graz, Abteilung für Bildung und Integration, einseitig und schriftlich zu widerrufen. Die Verwendung der Daten auf Grund gesetzlicher Bestimmungen bleibt davon unberührt. Ich stimme zu, dass die Stadt Graz, Abteilung für Bildung und Integration, die Richtigkeit der angegebenen Daten in elektronischen Registern (z.B. Melderegister, Vereinsregister, Firmenbuch, Unternehmensserviceportal) überprüft (§ 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz). Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Stadt Graz, Abteilung für Bildung und Integration. Datenkategorien, Empfänger und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind im Datenverarbeitungsregister registriert und unter dem Link DVR 0051853/169 veröffentlicht. Allgemeine Informationen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Graz.
Bestätigung
Ich bestätige hiermit, dass die Vormerkung meines Kindes zur Städtischen Tagesbetreuung verbindlich ist, und dass die Angaben, insbesondere auch hinsichtlich aller angeführten Personen, vollständig und richtig sind. Mir ist bewusst, dass bei falschen Angaben die Stadt Graz Beitragsermäßigungen zurückfordern kann.
Eckpunkte Betreuungsvereinbarung
Es besteht Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr.
Wollen Sie Ihr Kind mit Ende des Semesters abmelden, so ist dies mittels Formular bis spätestens 31. Jänner möglich. Die Abmeldung gilt ab dem 2. Semester. Eine Abmeldung während dem Semester ist nur bei Schul-, Wohnortwechsel möglich.
Wir verrechnen pro Schuljahr 10 Monatsbeiträge (September bis Juni).
Lassen Sie bis Schulbeginn keine Beitragsermäßigung durchführen, wird der Höchstbeitrag verrechnet. Bitte beachten Sie, dass eine Ermäßigung während des Schuljahres erst im Folgemonat der Berechnung wirksam wird. Es findet keine Rückverrechnung statt.
Wenn 3 Monatsbeiträge, trotz Zahlungsaufforderung (Mahnungen), nicht bezahlt werden, kann Ihr Kind vom Besuch der Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen werden.
Wenn Ihr Kind eine Schulassistenz benötigt, muss diese für die Nachmittagsbetreuung gesondert beantragt werden.